„Einfache Wehrdienstentzieher“ erhalten keine Anerkennung als Flüchtling

Münster (jur). Syrer, die sich dem Wehrdienst entzogen haben, können in Deutschland weiterhin generell nicht als Flüchtlinge anerkannt werden. Sofern sich die Flüchtlinge durch ihre Flucht lediglich dem syrischen Militärdienst entzogen haben, ohne in das militärische System integriert und mit militärischen Aufgaben betraut worden zu sein, werden sie von den syrischen Behörden nicht mehr als politische Gegner angesehen und auch nicht mehr generell und systematisch verfolgt, entschied das ...

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