Entlassung eines Betreuers wegen früherem Sex rechtsfehlerhaft
Karlsruhe (jur). Die sexuellen Kontakte eines Berufsbetreuers mit zwei von zu betreuenden Frauen, die vor etwa zehn Jahren stattfanden, müssen kein Hindernis für seine charakterliche Eignung als Betreuer sein. Die pauschale, gerichtlich bestimmte Entlassung des Betreuers wegen der zurückliegenden, nicht strafrechtlich sanktionierten Vorfälle ist rechtsfehlerhaft, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch, 17. März 2021, veröffentlichten Beschluss (Az.: XII ZB 181/20). Di ...
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