Extra-Kosten für Zahlung mit Paypal sind zulässig
Karlsruhe (jur). Internet-Händler und andere Anbieter dürfen von Kunden eine zusätzliche Gebühr für die Zahlung per Sofortüberweisung oder PayPal verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag, 25. März 2021, entschieden (Az.: I ZR 203/19). In diesem Fall greife das gesetzliche Verbot zusätzlicher Gebühren für die Zahlung per Überweisung, Lastschrift oder "Zahlungskarte" nicht. Der BGH gab damit dem Flixbus-Betreiber FlixMobility GmbH, München, Recht. Beim ...
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