Gynäkologe erhält Bewährungsstrafe wegen Intimbildern

Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat eine Bewährungsstrafe für einen Gynäkologen bestätigt, der heimlich Patientinnen im Intimbereich gefilmt hat. Nach dem am Montag, 22. März 2021, veröffentlichten Urteil kann dies auch im Rahmen eines Behandlungs- und Betreuungsverhältnisses bei einer medizinisch angebrachten Vorsorgeuntersuchung als sexueller Missbrauch angesehen werden (Az.: 4 StR 364/19). Ohne das Wissen und Zustimmung der Frauen hatte der Arzt innerhalb von ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3fm4bVh
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt