Impfwillige können nicht auf bestimmten Impftermin oder Impfstoff beharrren

Braunschweig (jur). Personen, die sich impfen lassen wollen, können nicht auf einen Impftermin mit dem Corona-Impfstoff von AstraZeneca bestehen. Es gebe zwar einen "Rechtsanspruch auf Impfung", aber keinen Anspruch darauf, zu einem bestimmten Termin geimpft zu werden, entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem am Donnerstag, 18. März 2021, bekannt gegebenen Eilbeschluss (Az.: 4 B 90/21). Das Verwaltungsgericht wies damit einen 76-jährigen Mann aus Braunschweig ab. Er freute sich ...

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