Kein Gleichheitsverstoß durch schrittweisen Präsenzunterricht
Münster (jur). Grundschüler und Schüler von Abschlussklassen sind stärker auf Unterstützung und damit auf Unterricht in Präsenzform angewiesen als andere Schüler von weiterführenden Schulen. Es ist zulässig, dass Schüler der Sekundarstufe aufgrund der Corona-Pandemie für einen eng begrenzten Zeitraum weiterhin per Fernunterricht lernen müssen und vom Präsenzunterricht ausgeschlossen werden, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster in einem Beschluss ...
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