Kein komplettes Betriebsverbot für private Wettbüros
Saarbrücken (jur). Private Wettbüros müssen ihre Räumlichkeiten aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen halten. Sie dürfen aber Wetten außerhalb annehmen, entschied der Saarländische Verfassungsgerichtshof in einem am Mittwoch, 3. März 2021, in Saarbrücken bekanntgegebenen Beschluss (Az.: Lv 5/21). Die saarländische Corona-Verordnung sieht ein Verbot für den Betrieb von privaten Wettannahmestellen vor. Die Betreiberin eines Wettbüros hat dem widersprochen. Sie argumentierte, dass e ...
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