Kein komplettes Betriebsverbot für private Wettbüros

Saarbrücken (jur). Private Wettbüros müssen ihre Räumlichkeiten aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen halten. Sie dürfen aber Wetten außerhalb annehmen, entschied der Saarländische Verfassungsgerichtshof in einem am Mittwoch, 3. März 2021, in Saarbrücken bekanntgegebenen Beschluss (Az.: Lv 5/21). Die saarländische Corona-Verordnung sieht ein Verbot für den Betrieb von privaten Wettannahmestellen vor. Die Betreiberin eines Wettbüros hat dem widersprochen. Sie argumentierte, dass e ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3edrW18
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt