Kein vorgezogener Impftermin trotz Chemotherapie
Karlsruhe (jur). Eine Krankheit und die Schwächung des Immunsystems reichen nicht zur Rechtfertigung einer vorgezogenen Impfung gegen Corona aus. In einem am Freitag, 5. März 2021, veröffentlichten Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Beschwerde eines an Krebs erkrankten Patienten zurück (Az.: 1 BvQ 15/21). Er habe die Dringlichkeit nicht hinreichend dargelegt, z. B. dass "eine risikoverringernde Isolierung unmöglich sei". *h2* Der Antragsteller ist in der Impfreih ...
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