Keine Corona-Testpflicht für geimpfte Pflegeheimkraft
München (jur). Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen, die gegen das Coronavirus geimpft sind, müssen nicht mindestens dreimal pro Woche auf das Virus getestet werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Dienstag, 2. März 2021, entschieden (Az.: 20 NE 21.353) und die entsprechenden Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Außerdem billigten die Verwaltungsrichter in München in einem weiteren Beschluss die Rege ...
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