Keine Corona-Testpflicht für geimpfte Pflegeheimkraft

München (jur). Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen, die gegen das Coronavirus geimpft sind, müssen nicht mindestens dreimal pro Woche auf das Virus getestet werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Dienstag, 2. März 2021, entschieden (Az.: 20 NE 21.353) und die entsprechenden Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Außerdem billigten die Verwaltungsrichter in München in einem weiteren Beschluss die Rege ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3bBBGkf
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Widerruf von Subventionen ist fristgebunden

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

Keine Notarhaftung für 30 Jahre alten Ehevertrag