Keine rechtliche Grundlage für Corona-Tests von Pflegeheimkräften

Stuttgart (jur). Betreiber von Pflegeheimen sind nicht verpflichtet, ihr Personal dreimal pro Woche einem Corona-Test zu unterziehen. Die Verpflichtung zur Durchführung der Tests lasse sich weder mit dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz noch mit der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg begründen, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Freitag, 12. März 2021, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag (Az.: 18 K 641/21). Im streitigen Fall hatte das Landratsamt Esslinge ...

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