Keine staatliche Beihilfe bei Rettung durch privaten Sicherungsfonds

Luxemburg (jur). Wenn durch ein von privaten Banken allein verwalteter Sicherungsfonds eine marode Bank saniert wird, ist das nach EU-Recht keine unzulässige Beihilfe. Am Dienstag, 2. März 2021, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eine gegenteilige Entscheidung der EU-Kommission zur Banca Tercas in Italien endgültig für nichtig erklärt (Az.: C-425/19 P). Im Jahr 2012 hatte die italienische Zentralbank bei der Banca Tercas Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die Bank wurde d ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3rCWcq3
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt