Landtag muss früh und umfassend informiert werden

Bückeburg (jur). Zumindest in Niedersachsen muss die Landesregierung den Landtag über die geplanten Corona-Verordnungen informieren. Der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg hat am Dienstag, 9. März 2021, entschieden, dass die Landesregierung dieser Berichtspflicht im Frühjahr 2020 nicht ausreichend nachgekommen ist (Az.: StGH 3/20). Während des ersten Corona-Lockdowns im Frühjahr 2020 wurden durch die Landesregierung in Hannover mehrere Corona-Verordnungen erlassen. Die Koal ...

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