Nur bei schwerer Kriminalität Nutzung von Telekommunikationsdaten
Luxemburg (jur). Der Schutz privater Telekommunikationsdaten wurde durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bekräftigt. Der Zugriff von Ermittlern darf daher nur zur Aufklärung schwerer Straftaten erfolgen, entschieden die Luxemburger Richter am Dienstag, 2. März 2021, in einem Fall aus Estland (Az.: C-746/18). Darüber hinaus müsse die Kontrolle über die Erhebung und Verwendung der Daten bei den Gerichten oder einer anderen unabhängigen Stelle liegen. Zudem müsse die Dauer der Speich ...
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