Pferdehalterin trotz Betreuung durch Dritte verantwortlich

Göttingen (jur). Eine Pferdehalterin kann sich der Einhaltung von Tierschutzanforderungen nicht entziehen, indem sie die Betreuung der Tiere einem Dritten überlässt. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen in einem am Montag, 15. März 2021, bekanntgegebenen Beschluss entschieden (Az.: 1 B 319/20). Damit bestätigte es die Wegnahme der Pferde und das Verbot, sie zu halten. Die Antragstellerin hatte Islandpferde gezüchtet. Als sie umzog, ließ sie die Tiere in der Obhut einer anderen Pers ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3lCAJeC
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt