Pferdehalterin trotz Betreuung durch Dritte verantwortlich
Göttingen (jur). Eine Pferdehalterin kann sich der Einhaltung von Tierschutzanforderungen nicht entziehen, indem sie die Betreuung der Tiere einem Dritten überlässt. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen in einem am Montag, 15. März 2021, bekanntgegebenen Beschluss entschieden (Az.: 1 B 319/20). Damit bestätigte es die Wegnahme der Pferde und das Verbot, sie zu halten. Die Antragstellerin hatte Islandpferde gezüchtet. Als sie umzog, ließ sie die Tiere in der Obhut einer anderen Pers ...
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