Rente für im EU-Ausland lebende Bürger krankenversicherungsfrei
Essen (jur). Wenn EU-Bürger nach der Rückkehr in ihr Heimatland eine deutsche Rente erhalten, weil sie in Deutschland gearbeitet haben, müssen sie darauf keine Krankenversicherungsbeiträge für Rentner zahlen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Rentner, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnt, Gesundheitsleistungen durch einen nationalen Gesundheitsdienst erhalten kann, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem am Mittwoch, 24. Februar 2021, bekannt ge ...
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