Sexueller Übergriff durch heimliches Abstreifen des Kondoms

Schleswig (jur). Geschlechtsverkehr mit heimlich wieder abgezogenem Kondom ist dann als sexueller Übergriff strafbar, wenn sich die Frau vorher gegen ungeschützten Sex ausgesprochen hat. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig am Freitag, 19. März 2021, entschieden (Az.: 2 OLG 4 Ss 13/21). Damit wurde der Freispruch des Amtsgerichts Kiel aufgehoben. Neudeutsch wird die Tat als "Stealthing" bezeichnet. Die Frau will ausschließlich geschützten Geschlechtsverk ...

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