Trotz Impfung in Quarantäne
Neustadt/Weinstraße (jur). Auch geimpfte Personen müssen nach engem Kontakt mit Corona-Infizierten für 14 Tage in Quarantäne gehen. Auch mit mehreren Tests kommen Betroffene nicht um die sogenannte Absonderungszeit herum, wie das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einer am Dienstag, 16. März 2021, bekannt gegebenen Eilbeschluss entschied (Az.: 5 L 242/21.NW und 243/21.NW). Das Gericht wies damit einen Arzt und seine Frau ab, die eine Gemeinschaftspraxis in der Vorderpfalz be ...
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