Uni-Prüfung mit Videoaufsicht ist rechtmäßig

Schleswig (jur). Zumindest während der Corona-Pandemie dürfen Universitäten Prüfungen mit elektronischer Videoaufsicht durchführen. In einem am Donnerstag, 4. März 2021, bekannt gegebenen Eilbeschluss hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein (OVG) in Schleswig ein entsprechendes Angebot der Universität Kiel gebilligt (Az.: 3 MR 7/21). Dies verstoße nicht gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung. Von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel wurde eigens eine Satzung verabschi ...

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