Zahnärztin hat keinen Anspruch auf höhere Impf-Priorität
Hamburg (jur). Ärzte und Zahnärzte haben bei den Corona-Impfungen keinen Anspruch auf Eingruppierung in die höchste Priorität. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass diese Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI) nicht den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht, stellte das Verwaltungsgericht Hamburg in einem am Dienstag, 23. Februar 2021, bekannt gegebenen Eilbeschluss (Az.: 21 E 411/21) klar und wies damit eine Zahnärztin ab. Die Zahnärztin hatte mit ihrem Eilant ...
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