Zwischen Wohngeld und Sozialhilfe besteht Wahlrecht

Kassel (jur). Wenn das eigene Geld nicht mehr ausreicht, um die Miete zu bezahlen, müssen die Betroffenen nicht unbedingt Wohngeld beantragen. Stattdessen können sie auch ergänzende Sozialhilfe beantragen, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Dienstag, 23. März 2021 (Az.: B 8 SO 2/20 R). Grund dafür können unter anderem die Vergünstigungen für Nahverkehr, Kultur und Freizeit sein, die inzwischen in vielen Städten für Empfänger von Sozialhilfe und Hartz IV eingeführt ...

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