Arzt darf Haus von Patientin zu marktüblichem Preis kaufen

Berlin (jur). Ärzte dürfen mit ihren Patienten Geschäfte machen. Dies ist zulässig, sofern sie einen angemessenen und marktüblichen Preis zahlen, wie das Berufsgericht für Heilberufe des Verwaltungsgerichts Berlin in einem am Dienstag, 11. Mai 2021, bekanntgegebenen Urteil zu einem Hauskauf entschied (Az.: 90 K 6.19 T). In dem Rechtsstreit hatte eine Frau im Jahr 2017 im Alter von 92 Jahren ihr Haus verlassen und war in ein Heim gezogen. Sie beauftragte einen Bevollmächtigten, ihr Haus, ...

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