Ausnahmsweise muss Jobcenter Kosten für Stellplatz übernehmen

Kassel (jur). Können Hartz-IV-Empfänger einen im Wohnungsmietvertrag enthaltenen Garagenstellplatz nicht gesondert kündigen, müssen die Aufwendungen im Rahmen der Unterkunftskosten vom Jobcenter übernommen werden. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied jedoch am Mittwoch, 19. Mai 2021 (Az.: B 14 AS 39/20 R), dass die gesamten Mietkosten trotzdem noch als angemessen gelten. In diesem Fall kann das Jobcenter nicht verlangen, dass der Stellplatz untervermietet wird, um die Kosten zu senken, ...

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