Bei Abschiebung Minderjähriger muss Kindeswohl nicht dauerhaft gesichert sein
Stuttgart (jur). Die deutschen Behörden müssen keine dauerhafte Lösung für die Aufnahme von Minderjährigen finden, bevor sie sie nach Albanien abschieben. Es reicht aus, dass sie vorübergehend von einem Kinderschutzbeauftragten in Empfang genommen werden und in einer Notaufnahmeeinrichtung untergebracht werden können, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Freitag, 21. Mai 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az. 2 K 325/21). Spätere Aussagen der Kinder, wonach sie eigentlich ...
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