Bei Altklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften besteht Spielraum

Karlsruhe (jur). Klagen von einzelnen Wohnungseigentümern, die bis Ende November 2020 anhängig gemacht wurden, bleiben wirksam. Allerdings kann die Wohnungseigentümergemeinschaft das Verfahren an such ziehen oder dem Einzelnen die Fortsetzung der Klage untersagen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag, 7. Mai 2021 (Az.: V ZR 299/19). Der Kläger ist Eigentümer in einem Haus, das er zusammen mit einer anderen Partei besitzt. Im Jahr 2011 hatte ein Nachbar vier Zypress ...

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