Bei Änderungen wichtiger Bank-AGB Änderungsvertrag nötig

Karlsruhe (jur). Banken müssen für geplante Preisänderungen eine Änderungsvereinbarung mit ihren Kunden abschließen. Dagegen stelle es eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar, dass die Zustimmung zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in der Regel dadurch als erteilt gilt, dass der Verbraucher zwei Monate vorher darüber informiert und über sein Sonderkündigungsrecht aufgeklärt wurde, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag, 27. ...

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