Bei Betreuer-Auswahl Familiengrundrecht beachten
Karlsruhe (jur). Bei der Auswahl eines Betreuers für behinderte oder schwerkranke Kinder müssen die familienrechtlichen Grundlagen und das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen beachtet werden. Ihre Eltern sind daher "bevorzugt zu berücksichtigen", wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 12. Mai 2021, veröffentlichten Beschluss entschied (Az. 1 BvR 413/20). Damit gab es der Beschwerde einer Mutter aus Mecklenburg-Vorpommern statt, der die Betreuung für ihre To ...
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