Beihilfe-Genehmigung für Flughafen Frankfurt-Hahn ist nichtig

Luxemburg (jur). Die Flughäfen Frankfurt am Main und Frankfurt-Hahn in Rheinland-Pfalz stehen im Wettbewerb zueinander. Das hat die EU-Kommission bei der Genehmigung von Beihilfen für Hahn im Jahr 2017 zu Unrecht nicht beachtet, entschied in erster Instanz das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg am Mittwoch, 19. Mai 2021 (Az.: T-218/18). Nach diesem Urteil ist die Genehmigung nichtig. Dem chinesischen Betreiber HNA Airport Group droht dadurch die Rückforderung von gut 25 Mill ...

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