Berufsgenossenschaften dürfen vom Bundesrechnungshof überprüft werden

Leipzig (jur). Der Bundesrechnungshof ist befugt zu prüfen, ob Berufsgenossenschaften verschwenderisch mit ihren Haushaltsmitteln umgehen. Der Bundesrechnungshof ist zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Sozialversicherungsträger ermächtigt, sobald von der Tätigkeit eines Sozialversicherungsträgers eine Gefahr für den Bundeshaushalt ausgehen kann, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Freitag, 14. Mai 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az. 6 C 12.19). ...

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