Betten für Covid-Patienten müssen freigehalten werden

Berlin (jur). Zumindest in Berlin müssen Notfallkrankenhäuser und Notfallzentren ihre Betten für Covid 19-Patienten freihalten. Die entsprechenden Vorgaben der aktuellen Krankenhaus-Covid 19-Verordnung sind rechtens, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in zwei jetzt bekanntgegebenen Beschlüssen vom 30. April 2021 entschieden hat (Az.: 1 S 66/21 und 1 S 67/21). Die Ermächtigung des Infektionsschutzgesetzes sei hierfür ausreichend. Am 26. Januar 2021 hat die Berliner Sen ...

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