BSG gibt Gutachten zu Belastungsstörung in Auftrag

Kassel (jur). Mit einer ungewöhnlichen Entscheidung hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag, 6. Mai 2021, die Tür zur Anerkennung von psychischen Erkrankungen als Berufskrankheit geöffnet. Konkret will das Unfallsenat des BSG durch ein Sachverständigengutachten klären lassen, ob Rettungssanitäter signifikant häufiger an einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leiden als der Rest der Bevölkerung (Az.: B 2 U 11/20 R). Wenn ja, wäre die Anerkennung als Berufsk ...

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