Bundespolizisten erhalten nach G7-Gipfel 2015 mehr Freizeitausgleich

Leipzig (jur). Wenn sich Polizeibeamte während angeblicher "Ruhezeiten" in ihren Unterkünften für weitere Einsätze bereithalten müssen, handelt es sich nicht um echte Ruhezeiten. Mehrere Bundespolizisten, die 2015 beim G7-Gipfel in Schloss Elmau (Bayern) und bei der anschließenden Bilderberg-Konferenz im Einsatz waren, können deshalb mehr Freizeitausgleich beanspruchen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag, 29. April 2021 (Az.: 2 C 18.20 u.a.). Der G7-Gipfel de ...

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