Corona- und Malariagefahr begründen kein Abschiebungsverbot

Münster (jur). Ein hohes Malariarisiko und darüber hinaus die Corona-Pandemie sind noch keine Gründe, zur Aussetzung der Abschiebung von Kleinkindern nach Nigeria. In Europa geborene Kinder nigerianischer Eltern bis zum Alter von fünf Jahren haben keinen Anspruch auf nationalen Abschiebeschutz wegen der angeblichen Gefahr in Nigeria, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster am Dienstag, 18. Mai 2021 (Az.: 19 A 4604/19.A). Im vorliegenden Fall wurde die Klä ...

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