„Dauerleiden“ ADHS ist kein Grund für einen Prüfungsrücktritt
Leipzig (jur). Studierende können nicht aufgrund einer Aufmerksamkeits-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) von einer Prüfung zurücktreten. Dies kommt nur bei einer vorübergehenden Erkrankung in Betracht, nicht aber bei einem "Dauerleiden" wie ADHS, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Dienstag, 27. April 2021, veröffentlichten Urteil (Az.: 6 C 1.20). Im Streitfall wollte der Kläger sein Studium Bachelor of Laws abschließen. Nachdem bei ihm als Erwachsener ADHS diagn ...
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