Die gemäßigte „Bestpreisklausel“ von Booking.com verstößt gegen Wettbewerbsrecht
Karlsruhe (jur). Die "Bestpreisklausel" der Hotelbuchungsplattform Booking.com ist selbst in ihrer gelockerten Form wettbewerbswidrig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag, 18. Mai 2021, eine entsprechende Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes bestätigt (Az.: KVR 54/20). Demnach darf Booking.com die seit 2016 nicht mehr verwendete Klausel nicht wieder einführen. Hotels und andere Unterkünfte können über die Internetplattform Booking.com gebucht werden. Das in ...
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