Die Kunstfreiheit deckt keine Grabschädigung

Karslruhe (jur). Das Gedenken an den hingerichteten Nazi-Kriegsverbrecher Alfred Jodl auf einem Familiengrab ist kein Grund, das steinerne Grabkreuz im Rahmen einer künstlerischen Aktion wiederholt zu beschädigen. Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag, 14. Mai 2021, veröffentlichten Beschluss entschied, wurde der Aktionskünstler Wolfram Kastner zu Recht zum Ersatz der Kosten für die Reinigung und Instandsetzung des von ihm beschädigten Grabes in Höhe von 4.088 ...

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