Event-Veranstalter darf Publikum wegen Alter ausschließen
Karlsruhe (jur). Das Feiern und Tanzen bei einem Open-Air-Elektromusik-Event darf nur den jungen Fans vorbehalten sein. Lässt ein Veranstalter generell nur Personen zwischen 18 und 28 Jahren zu, stellt die Verweigerung des Zutritts für einen 44-jährigen Rechtsanwalt keine entschädigungspflichtige Diskriminierung aufgrund des Alters dar, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch, 5. Mai 2021 (Az.: VII ZR 78/20). Voraussetzung dafür sei, dass es sich nicht um ein Massen ...
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