Familienkasse bei Tätigkeit im EU-Ausland informieren
München (jur). Eltern sollten die Familienkasse informieren, wenn sie eine Arbeit in einem anderen EU-Land aufnehmen. Andernfalls kann es zu Rückforderungen von gezahltem Kindergeld kommen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 29. April 2021, veröffentlichten Urteil entschieden hat (Az.: III R 73/18). Hintergrund ist, dass in der EU vorrangig das Beschäftigungsland der Eltern für sogenannte Familienleistungen zuständig ist. Es ist jedoch ausreichend, die inlä ...
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