Für Arbeit im deutschen Küstenmeer Aufenthaltstitel nötig

Leipzig (jur). Seeleute aus Drittstaaten benötigen eine Aufenthaltstitel für Deutschland, um auf Versorgungsschiffen in deutschen Küstengewässern arbeiten zu können. Ein Schengen-Visum allein, das eine Erwerbstätigkeit nicht erlaubt, reicht nicht aus, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag, 27. April 2021 (Az.: 1 C 13.19). Die betroffenen Seeleute könnten sich auch nicht auf die Aufenthaltsverordnung berufen, die für den grenzüberschreitenden Transitverkehr von ...

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