Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Vollverschleierung beim Autofahren

Münster (jur). Muslimischen Frauen ist es aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht erlaubt, einen Vollschleier beim Autofahren zu tragen. Das in der Straßenverkehrsordnung enthaltene Verbot, das Gesicht zu verhüllen bzw. zu verdecken, dient dem Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer und hat Vorrang vor der Religionsfreiheit, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in einem am Freitag, 21. Mai 2021, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag (Az ...

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