Hitlergruß führt zu Dienstbezugskürzung für Soldaten

Leipzig (jur). Wenn ein Soldat auf der Tanzfläche einer Party den "Hitlergruß" macht, ist das keine Tanzbewegung. Denn zwischen "einem förmlichen Erweisen des Hitlergrußes in angespannter Grundstellung und Tanzbewegungen“ bestehen deutliche optische Unterschiede, stellte das Bundesverwaltungsgericht in einem am Freitag, 7. Mai 2021, veröffentlichten Urteil klar (Az.: 2 WD 7.20). Die Leipziger Richter bestätigten damit die Kürzung des Soldes um ein Zwanzigstel über einen Zeitraum von ...

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