Kein Nachbarschaftsschutz durch Landesentwicklungsprogramm

Koblenz (jur). Bei einem Streit um die Errichtung von Windkraftanlagen können sich die Anwohner nicht auf die Bestimmungen des jeweiligen Landesentwicklungsprogramms oder -plans berufen. Dieses richte sich an Kommunen, begründet aber in der Regel keine Rechte und Pflichten für Bürger, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Mittwoch, 28. April 2021, bekanntgegebenen Urteil zum Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz entschied (Az.: 1 A 10858/20.OVG). E ...

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