Kein Schadenersatz bei unsanfter Flugzeuglandung
Luxemburg (jur). Bei einer unsanften Landung eines Flugzeugs handelt es sich nicht um einen "Unfall". Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Mittwoch, 12. Mai 2021, entschieden, dass für eine Fluggesellschaft Schadensersatzzahlungen nur dann in Betracht kommen, wenn sie sich nicht an die für den Flughafen und das Flugzeug geltenden Vorgaben gehalten hat (Rechtssache C-70/20). Die Klägerin war mit der Fluggesellschaft Altenrhein Luftfahrt von Wien nach St. Gallen geflogen. Di ...
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