Kein Schadenersatz für weggeworfene Zahnprothese
Koblenz (jur). Gebrauchte Taschentücher müssen nicht auf Wertsachen untersucht werden. Wirft ein Familienmitglied bei einem Krankenbesuch nicht nur die Taschentücher der Kranken weg, sondern auch versehentlich eine in ein Taschentuch eingewickelte Zahnprothese in einen brennenden Ofen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Mittwoch, 19. Mai 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 8 U 1596/20). Wenn die Müllentsorgerin nicht habe wiss ...
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