Kein Schmerzensgeld für Sturz an Biberloch
Nürnberg (jur). Die Stadt Nürnberg ist nicht verpflichtet, an einem Biberloch in einem Landschaftsschutzgebiet ein Schild aufzustellen. Fällt eine Frau beim Gassigehen mit ihrem Hund in das Erdloch, kann sie die Kommune nicht wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht haftbar machen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg in einem am Dienstag, 4. Mai 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 4 W 362/21). Es reiche aus, dass die Stadt das Gebiet als Biberrevier gekennzeichnet hat ...
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