Keine Kostenübernahme durch gesetzliche Kasse für Haarwuchsmittel
Darmstadt (jur). Medikamente zur Verbesserung des Haarwuchses müssen von den gesetzlichen Krankenkassen generell nicht bezahlt werden. Dies gilt auch für Medikamente, die bei anderen Erkrankungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden können, hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Dienstag, 27. April 2021, bekannt gegebenen Urteil entschieden (Az.: L 1 KR 405/20). Das Gericht hat damit einen 31-jährigen Mann abgewiesen, der bisher erfolglos ...
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