Keine Verfolgung irakischer Jesiden durch den IS

Münster (jur). Jesidische Flüchtlinge aus dem irakischen Bezirk Sindjar müssen bei ihrer Rückkehr in ihr Land aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit keine Verfolgung durch den sogenannten Islamischen Staat (IS) mehr befürchten. Auch wenn der IS im Irak noch weiter aktiv ist, ist dies nicht in einem solchen Ausmaß der Fall, "dass jedem Angehörigen der Jesiden im Sindjar aktuell die Gefahr von Verfolgungsmaßnahmen droht", entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Mün ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/33MSKib
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt