Keine Verfolgung irakischer Jesiden durch den IS
Münster (jur). Jesidische Flüchtlinge aus dem irakischen Bezirk Sindjar müssen bei ihrer Rückkehr in ihr Land aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit keine Verfolgung durch den sogenannten Islamischen Staat (IS) mehr befürchten. Auch wenn der IS im Irak noch weiter aktiv ist, ist dies nicht in einem solchen Ausmaß der Fall, "dass jedem Angehörigen der Jesiden im Sindjar aktuell die Gefahr von Verfolgungsmaßnahmen droht", entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Mün ...
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