Kirchliche Trauerfeiern sind gegenüber weltlichen privilegiert

Stuttgart (jur). In Baden-Württemberg dürfen bei kirchlichen Bestattungen mehr Trauergäste anwesend sein als bei weltlichen, auch wenn der Inzidenzwert größer als 100 ist. Denn kirchliche Beerdigungen gehören zur "Religionsausübung", so dass die Beschränkungen der "bundesweiten Notbremse" nicht gelten, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Donnerstag, 6. Mai 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 16 K 2291/21). Damit würden die landesrechtlichen Bestimmungen gelten, di ...

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