Quellenverweis auch bei Testsiegel in Werbung

Karlsruhe (jur). Wenn ein Testsiegel in einer Werbung erkennbar ist, muss der Verbraucher auch nachvollziehen können, um welchen Test es sich handelt. Dies gilt auch dann, wenn das Siegel nicht gesondert aufgedruckt ist, sondern nur auf dem abgebildeten Produkt zu sehen ist, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 25. Mai 2021, veröffentlichten Urteil (Az.: I ZR 134/20). Der Streit betrifft einen Werbeprospekt aus dem Jahr 2019 von der Baumarktkette Obi. Eine ...

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