Schadensersatz für getöteten Jagdhund

Frankfurt/Main (jur). Jäger müssen beim Schießen auf Wild wirklich sicher sein. Wer versehentlich statt einer Sau einen Jagdhund tötet, den er kurz zuvor aus den Augen verloren hat, muss für das getötete Tier Schadensersatz leisten, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Dienstag, 11. Mai 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 4 U 184/19). Im zu entscheidenden Fall ging es um eine sogenannte Drückjagd, eine Form der Treibjagd, bei der üblicherweise Jagdhunde ei ...

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