Verbotenes Alleinrennen bei Flucht vor der Polizei
Karlsruhe (jur). Eine wilde Flucht mit dem Auto vor der Polizei kann als verbotenes Autorennen geahndet werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einer am Donnerstag, 20. Mai 2021, veröffentlichten Entscheidung betont (Az.: 4 StR 142/20). Gleichzeitig stellten die Karlsruher Richter fest, dass ein hochriskantes Fahrverhalten auch einen Tötungsvorsatz darstellen kann. Die Karlsruher Richter bestätigten damit die lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gegen einen Berliner Autor ...
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